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FAQ: Zwangseinweisung & PsychKG – Was du wissen solltest
Was ist das PsychKG?

Das Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) regelt, unter welchen Bedingungen Menschen mit psychischen Erkrankungen gegen ihren Willen in einer psychiatrischen Klinik untergebracht und behandelt werden dürfen. In NRW gilt das PsychKG NRW.

Wer darf mich einweisen?

In akuten Fällen: Ordnungsamt oder Polizei – nur mit ärztlichem Attest.

Langfristig: Nur ein Richter darf anordnen, dass du gegen deinen Willen bleiben musst.

Wichtig: Ohne richterliche Anhörung → rechtlich sehr fragwürdig.

Welche Rolle hat der Arzt?

Der Arzt muss feststellen, ob eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt.

Dazu ist eine persönliche Untersuchung notwendig.

Ohne diese ist eine Einweisung nicht zulässig.

Was ist eine akute Gefährdung?

  • Eigengefährdung: z. B. Suizidversuch, schwere Selbstverletzung

  • Fremdgefährdung: z. B. konkrete Gewaltandrohung

Auffälliges Verhalten oder Kritik am System reicht nicht aus.

Darf ich gegen meinen Willen Medikamente bekommen?

Nur unter sehr engen Voraussetzungen:

  • akute Gefahr,

  • keine Einwilligung,

  • richterliche Genehmigung liegt vor,

  • alle anderen Mittel wurden geprüft.

Ohne das ist eine Zwangsmedikation rechtswidrig.

Was ist mit meiner Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist gesetzlich bindend (BGB § 1901a).

Sie darf nicht einfach ignoriert werden – außer in unmittelbarer Lebensgefahr.

Nach der Akutphase muss sie berücksichtigt werden.

Welche Rechte habe ich in der Klinik?

  • Recht auf Aufklärung und Einwilligung

  • Recht auf richterliche Anhörung

  • Recht auf Kontakt zu Angehörigen und Anwälten

  • Recht auf eine würdevolle Behandlung

  • Recht auf Beschwerde und externe Prüfung

Was kann ich tun, wenn ich betroffen bin?

  • Patientenverfügung mitnehmen & zeigen

  • Anwalt oder Bevollmächtigten benennen

  • Fragen stellen: „Was genau liegt gegen mich vor?“

  • Alles schriftlich anfordern & dokumentieren

  • Hilfe holen: Patientenfürsprecher, Ombudsstellen, unabhängige Beratungen

Gibt es unabhängige Stellen zur Beschwerde?

Ja, z. B.:

  • Patientenfürsprecher der Klinik

  • Ärztekammer NRW

  • Ombudsstelle Psychiatrie NRW

  • Beschwerdestellen bei LVR oder LWL

  • Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung

Was tun, wenn alles ignoriert wird?

Dann solltest du in Betracht ziehen:

  • Eine Fachanwältin / einen Fachanwalt für Medizinrecht einzuschalten

  • Die Öffentlichkeit zu suchen

  • Eine Verfassungsbeschwerde in Erwägung zu ziehen

  • Alles zu dokumentieren (auch ohne Zustimmung der Klinik)

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