Forderungskatalog zur Reform des PsychKG NRW
– für Menschenwürde, Transparenz und Kontrolle in der Psychiatrie –
Psychisch krank zu sein darf nicht bedeuten, entmündigt, entrechtet oder vergessen zu werden.
Zwangsmaßnahmen, Einweisungen und Behandlungen ohne Zustimmung greifen tief in Grundrechte ein – in vielen Fällen zu leichtfertig, zu intransparent, zu stillschweigend.
Das PsychKG NRW muss dringend reformiert werden. Wir fordern deshalb:
Strukturreform des Gutachtensystems
Ziel: Verbindliche Qualitätsstandards für ärztliche Gutachten und unabhängige Zweitmeinung
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Klare gesetzliche Vorgabe: Nur Fachärzt:innen mit mindestens 1 Jahr psychiatrischer Erfahrung dürfen PsychKG-Gutachten verfassen.
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Pflicht zur persönlichen Exploration und zur Anwendung der ICD-10/11-Diagnostik.
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Einführung eines standardisierten Gutachtenformulars mit Checklisten.
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Verpflichtendes Zweitgutachten nach 48 Stunden Unterbringung.
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Verbot von Ferngutachten (ohne persönlichen Kontakt).
Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit
Ziel: Faire Entscheidungen ohne institutionelle Nähe zu Klinik oder Ordnungsamt
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Rotation der Amtsrichter:innen oder externe Zuständigkeit bei Unterbringungsverfahren.
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Verpflichtende Videoaufzeichnung aller Anhörungen zum Schutz vor Missbrauch.
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Pool unabhängiger Verfahrenspfleger:innen, regelmäßig evaluiert.
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Externe Kontrolle über Entscheidungen im Eilverfahren durch eine Landesaufsicht.
Begrenzung und Kontrolle der Zwangsmedikation
Ziel: Behandlung mit Zustimmung – Zwang nur bei Lebensgefahr, und nur mit richterlichem Beschluss
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Zwangsbehandlung nur bei nachgewiesener Einwilligungsunfähigkeit.
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Schriftlicher Nachweis über vorherige Einigungsversuche und Alternativangebote.
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Einrichtung eines Klinik-internen Ethikgremiums zur Prüfung jeder beantragten Zwangsmaßnahme.
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Verbindliche Berücksichtigung von Patientenverfügungen – keine Umgehung durch „fachliche Einschätzung“.
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Gerichtliche Genehmigungspflicht auch bei kurzfristigen Notfallbehandlungen (nachträglich rückprüfbar).
Transparenz und Kontrolle in Echtzeit
Ziel: Kein System ohne Kontrolle – öffentlicher Zugriff auf Zahlen, Maßnahmen, Beschwerden
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Einrichtung eines öffentlich einsehbaren Zwangsmaßnahmenregisters je Klinik und Region.
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Verpflichtende jährliche Berichtspflicht an den Landtag mit unabhängiger Auswertung.
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Einführung eines digitalen Meldesystems für Betroffene und Angehörige mit Eskalationsoption.
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Verstärkte Rolle für Besuchskommissionen mit unangekündigten Audits.
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Förderung von Peer-Beratungen (ehemals Betroffene) in allen stationären Einrichtungen.
Zugang, Rechtsschutz und Partizipation für Betroffene
Ziel: Nicht über Menschen urteilen, sondern mit ihnen entscheiden
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Jede betroffene Person erhält beim Erstkontakt mit dem System ein Rechts- & Aufklärungsblatt in einfacher Sprache.
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Einrichtung einer landesweiten Ombudsstelle für Psychiatriefragen, die unabhängig arbeitet und Beschwerden ernsthaft prüft.
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Finanzielle Unterstützung für die Organisation von Betroffenenvertretungen und politischen Interessenverbänden.
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Beteiligung von Betroffenen in Reformkommissionen und Gesetzesanhörungen.
Aufarbeitung und Reformkommission
Ziel: Konsequente politische Auseinandersetzung mit Fehlentwicklungen
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Einrichtung einer paritätisch besetzten Reformkommission auf Landesebene (NRW), u. a. mit:
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Betroffenenvertretung
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Jurist:innen
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Klinik- und Pflegepersonal
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Menschenrechtsexpert:innen
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Ziel: Vollständige Überarbeitung des PsychKG NRW unter Einbeziehung der UN-Behindertenrechtskonvention.
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Evaluationspflicht: Jährliche Erhebung und Veröffentlichung der Wirkung von Zwangsmaßnahmen & Beschwerdestatistiken.
Was Sie tun können – Call to Action:
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Unterstützen Sie diesen Forderungskatalog – teilen Sie ihn auf Social Media, senden Sie ihn an Ihre Abgeordneten, machen Sie Druck!
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Kontaktieren Sie Ihre/n Abgeordnete/n im Landtag NRW oder Bundestag.
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Fordern Sie: „Keine Entmündigung unter dem Deckmantel des Schutzes!“