top of page
Was wirklich hilft – Alternativen zu Zwang

Ambulante Krisendienste und aufsuchende Hilfe: Eine zentrale Erkenntnis der letzten Jahre ist, dass Zwang in der Psychiatrie oft vermeidbar wäre, wenn es genügend niedrigschwellige Hilfsangebote gäbe . Gut ausgebaute ambulante Krisendienste – etwa 24/7 erreichbare Krisentelefone mit mobilen Einsatzteams – können frühzeitig eingreifen, bevor eine Situation eskaliert. In Berlin und anderen Regionen haben solche Krisendienste seit langem bewährt gezeigt, dass viele Notlagen außerklinisch deeskaliert werden können. Auch aufsuchende Sozialpsychiatrische Dienste (SpDi) spielen eine Schlüsselrolle: Diese ärztlich geleiteten Fachdienste der Gesundheitsämter sollen Betroffene proaktiv zu Hause aufsuchen, wenn Hinweise auf psychische Krisen vorliegen . Studien in NRW zeigen, dass die Qualität und Quantität dieser aufsuchenden Hilfen maßgeblich die Zahl der Zwangseinweisungen beeinflusst – mehr als klinikinterne Faktoren . Wo die SpDi intensiv Hausbesuche machen und eng im Gemeindepsychiatrischen Verbund vernetzt sind, kommt es deutlich seltener zu Unterbringungen . Daher fordern Experten, diese Strukturen massiv auszubauen: Home Treatment-Teams, die Patienten zu Hause intensiv betreuen, sowie regionale Krisendienste könnten viele Zwangsmaßnahmen überflüssig machen .

Peer-Support und andere innovative Ansätze: Neben professionellen Diensten werden auch Peers (Genesungsbegleiter) als wichtige Ressource erkannt. Ehemals Betroffene, die als geschulte Peer-Begleiter arbeiten, können in akuten Krisen auf Augenhöhe Unterstützung bieten. Konzepte wie Intentional Peer Support setzen auf wechselseitige Beziehung statt Hierarchie: „Statt zu fragen, Was stimmt nicht mit dir?, lautet die Frage, Was ist dir passiert?“ . Studien deuten an, dass Peer-Begleitung Zwangsmaßnahmen reduzieren kann . In einigen Kliniken und Gemeinden (z.B. Projekte mit EX-IN-Peers) werden bereits Peer-Begleiter in Krisenteams integriert, um Vertrauen aufzubauen und Aggressionen abzubauen. Ebenso wichtig sind präventive Vorausplanungen: Patientenverfügungen und Krisenpläne, die Betroffene in gesunden Zeiten gemeinsam mit Behandlern und Angehörigen erstellen, können im Ernstfall Zwang verhindern helfen . Wenn Kliniken die Wünsche in solchen Vorausverfügungen ernst nehmen, fühlen sich Patienten eher gehört und die Eskalationsgefahr sinkt.

Deeskalation statt Fixierung – Fallbeispiele aus der Praxis: Einige Einrichtungen zeigen bereits erfolgreich, wie man ohne Zwang auskommen kann. So berichten Akutstationen, die auf gewaltfreie Kommunikation, intensive Betreuung und beruhigende Milieus setzen, von deutlich weniger Fixierungen. Beispielsweise empfehlen aktuelle Leitlinien, jedem hochbelasteten Patienten möglichst eine 1:1-Betreuung bereitzustellen, um Eskalationen vorzubeugen . In der Praxis heißt das: Ein geschulter Mitarbeiter bleibt kontinuierlich an der Seite des Patienten, bietet Gespräch und Schutz – was oft ausreicht, um Beruhigung zu erreichen, ohne Gurte oder Zwangsmedikation. Auch räumliche Alternativen werden erprobt: „Snoezelen“- oder Entspannungsräume mit reizarmen Umgebungen, in die sich Patienten zurückziehen können, oder offene Soteria-Wohnbereiche für Menschen in Psychosen, wo Freiheit und menschliche Zuwendung im Vordergrund stehen. Erste Erfahrungsberichte solcher Ansätze sind positiv: Eine Klinik in der Schweiz konnte durch intensives Deeskalationstraining die Fixierungsfälle innerhalb eines Jahres um über 30% senken (laut SRF-Report). All dies untermauert argumentativ: Zwang ist vermeidbar, wenn ausreichend in alternative Strukturen investiert wird. Jeder Euro, der in Krisendienste, Home Treatment und Peer-Programme fließt, zahlt sich doppelt aus – menschlich und finanziell –, weil teure Zwangsunterbringungen mit Folgeschäden verhindert werden. Kurz: Was wirklich hilft, sind frühe Hilfen statt später Zwang.

Systemversagen dokumentiert – Fälle aus der Realität

Trotz besserer Alternativen kommt es vielerorts noch zu Zwang – oft verbunden mit systemischem Versagen. Im Folgenden einige dokumentierte Fälle (anonymisiert), die Missstände offenbaren, und eine kritische Betrachtung, was schiefging und wie es vermeidbar gewesen wäre:

  • Fall „Übereilte Dauerunterbringung“ (NRW, 2022): Eine betreute Patientin wurde per Eilentscheidung in der Psychiatrie untergebracht. Das Amtsgericht beauftragte prompt eine Assistenzärztin der Station mit einem Gutachten – ohne der Patientin Gelegenheit zu geben, die Gutachterin abzulehnen oder zum Gutachten Stellung zu nehmen . Bereits nach 6 Tagen lag ein dünnes schriftliches Gutachten vor, und am selben Tag wurde in einer kurzen Anhörung die Unterbringung für unbestimmte Zeit genehmigt . Später stellte das Landgericht gravierende Rechtsverstöße fest und hob den Beschluss auf . Kritisiert wurde vor allem das Gutachten als inhaltlich mangelhaft: Die Ärztin hatte weder Untersuchungen noch Befunde ordentlich dokumentiert, es fehlte jegliche wissenschaftliche Begründung . Essenzielle Bestandteile eines Unterbringungs-Gutachtens – klinische Befunde, Diagnosen und nachvollziehbare Gründe – waren schlicht nicht vorhanden. Zudem war die Gutachterin die behandelnde Stationsärztin selbst, was nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig ist, da hier Interessenkonflikte drohen . Auch hatte das Gericht der Betroffenen das Gutachten erst bei der Anhörung präsentiert – viel zu spät, um ihr Recht auf Gehör wahrzunehmen . Was lief falsch? Hier versagte das System auf ganzer Linie: Es wurde im „Schnellverfahren“ eine Dauereinweisung durchgewunken, gestützt auf ein Standard-Gutachten ohne Substanz. Weder wurde der gesetzlich vorgesehene Rechtsschutz (Anhörung zur Gutachterauswahl, Stellungnahmefrist) gewährt, noch eine unabhängige Expertise eingeholt. Vermeidbarkeit: Hätte man die Verfahrensvorschriften eingehalten – also eine erfahrene, externe Sachverständige bestellt und der Patientin ausreichend Zeit zur Prüfung gegeben – wäre die fehlerhafte Unterbringung wohl gar nicht erst erfolgt . Der Fall zeigt, wie schablonenhafte Gutachten und eilige Entscheidungen Menschen unrechtmäßig ihrer Freiheit berauben können.

  • Fall „Serienunterbringung durch Lücke im System“ (NRW): In einem Online-Forum berichtet ein Betroffener (Alias Mika), dass er innerhalb von zwei Jahren fünfmal nach PsychKG in die Klinik eingewiesen wurde – immer nach dem gleichen Muster. Mika leidet an einer schizoaffektiven Störung und gerät bei lückenhafter Medikamenteneinnahme in Krisen. Seine Gemeinde verfügt jedoch über keinen mobilen Krisendienst und der sozialpsychiatrische Dienst ist personell ausgedünnt, sodass Hilferufe von Angehörigen oft unbeantwortet blieben. So eskalierte es mehrfach: Mika verhielt sich auffällig, Nachbarn riefen die Polizei, diese ließ ihn per PsychKG in die Psychiatrie bringen. Was lief falsch? Hier versagte das Hilfesystem vor der Klinik. Es gab offenbar keine präventiven Anlaufstellen, die Mika frühzeitig hätten stabilisieren können – etwa durch einen Hausbesuch, bevor die Situation gefährlich wurde. Stattdessen griff immer wieder die Ultima Ratio der Zwangseinweisung. Jede Entlassung erfolgte ohne nachhaltigen Plan; eine lückenlose ambulante Weiterbehandlung kam nicht zustande, sodass der „Drehtüreffekt“ eintrat. Vermeidbarkeit: Mit einem intensiven Nachsorge-Management und verpflichtender Einbindung von Gemeindehelfern hätte man die Wiederholungen wohl verhindern können. Experten betonen, dass bei Entlassung sofort mit der Nachsorge begonnen werden muss – hier fehlte genau das. Der Fall Mika verdeutlicht ein strukturelles Problem: Zwang wird zur Routine, wenn alternative Hilfen fehlen. Hätte man – wie z.B. vom NRW-Gesundheitsministerium angestrebt – flächendeckend ambulante Krisenteams installiert, wäre Mika womöglich kein „Stammgast“ der geschlossenen Station geworden.

  • Fall „Mangelhaftes Gutachten – Richterliche Abhängigkeit“ (bundesweit): Anwälte und Patientenvertreter kritisieren seit Jahren, dass Gerichte sich bei Unterbringungen zu sehr auf knappe ärztliche Gutachten verlassen. Der bekannte Fall Mollath (Bayern, 2006–2013) ist ein extremes Beispiel, wie falsche psychiatrische Gutachten einen Mann jahrelang wegsperren konnten. Gustl Mollath wurde aufgrund fragwürdiger Expertisen als gemeingefährlich in die Forensik eingewiesen – erst nach 7 Jahren kam heraus, dass die Gutachten gravierende Fehler hatten; Mollath wurde freigelassen . In einem Interview warf Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker den Richtern im Fall Mollath „Schlamperei“ vor und sagte: „Allgemein überlassen die Richter oft und gerne den Sachverständigen die alleinige Verantwortung bei der Zwangseinweisung“ . Das heißt, anstatt kritisch zu prüfen, stützen sich Gerichte vielfach bloß auf das (mitunter dünne) Zeugnis des Psychiaters. Systemischer Fehler: Diese Entlastung der Justiz durch Sachverständige birgt das Risiko, dass standardisierte Textbausteine über das Schicksal eines Menschen entscheiden. Tatsächlich zeigen stichprobenartige Untersuchungen, dass viele Gutachten zur Fremdunterbringung nur wenige Seiten kurz sind und oft formelhafte Formulierungen („Fremdgefährdung durch xy, Behandlung indiziert“) enthalten, ohne individuelle Abwägung. Folgen: Betroffene erleben dies als Willkür. Sie fühlen sich einem Gutachter „ausgeliefert“, dem oft nur Minuten bleiben, um über Freiheit oder Zwang zu entscheiden. Vermeidbarkeit: Gefordert wird hier eine Qualitätsoffensive bei Gutachten: z.B. verbindliche Mindeststandards, regelmäßige Schulungen und konsequente richterliche Nachfragen, wenn ein Gutachten zu vage ist. Der oben genannte Beschluss des LG Stuttgart gibt einen Weg vor – er machte klar, dass ein Unterbringungsgutachten ohne genaue Untersuchung und Begründung unverwertbar ist . Wären alle Gerichte so streng, käme es deutlich seltener zu ungerechtfertigten Unterbringungen.

In all diesen Fällen zeigt sich: Das System versagt, wenn Rechte der Betroffenen pro forma behandelt werden. Ob durch Lücken im Hilfenetz, durch überlastete Gutachter oder durch unkritische Richter – Zwangseinweisungen werden zum Symptom eines Mangels. Was hätte verhindert werden können? Ganz klar: Bessere Vorbereitung und Beteiligung der Patienten. Hätte man frühzeitig Hilfsangebote gemacht (Fall Mika), hätte man den Patienten im Verfahren wirklich angehört und ernstgenommen (Fall NRW, Fall Mollath), wären diese drastischen Freiheitsentzüge so nicht passiert. Die Lehre aus der Realität lautet daher: Jede Zwangsmaßnahme ist ein Hinweis auf vorhergehendes Scheitern – sei es des sozialen Netzes oder des juristischen Verfahrens. Eine konsequente Fehlerkultur, in der solche Fälle ausgewertet und strukturelle Konsequenzen gezogen werden, steht allerdings noch aus.

Widerstand & Wandel – politische und rechtliche Entwicklungen

In den letzten zehn Jahren hat es – angestoßen durch Gerichtsurteile, politische Initiativen und Druck von Betroffenenverbänden – bedeutende Entwicklungen im Bereich des PsychKG und verwandter Gesetze gegeben. Hier ein Überblick über Widerstand und Wandel seit etwa 2013, mit Schwerpunkt NRW und bundesweite Impulse:

Reform der Zwangsbehandlung 2013–2017: Ausgangspunkt vieler Reformen waren höchstrichterliche Urteile Anfang der 2010er. 2011 und 2012 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bis dato gängigen Regeln zur Zwangsmedikation für unzureichend und verwarf mehrere Landesgesetze. Dadurch entstand vorübergehend eine Regelungslücke: In vielen Kliniken war Zwangsbehandlung nur noch sehr eingeschränkt möglich. Die Politik reagierte – allerdings eher zögerlich. 2013 änderte der Bundesgesetzgeber das Bürgerliche Gesetzbuch (§1906a BGB) und schuf eine Grundlage für Zwangsbehandlung im Betreuungsrecht, allerdings mit strengen Voraussetzungen (Richtervorbehalt, letztes Mittel etc.). Die Länder zogen nach: NRW novellierte 2016 sein PsychKG, um die neuen Vorgaben abzubilden . Laut Gesundheitsministerium NRW betraf die Novelle von 2016 vor allem die Zwangsmaßnahmen und das gerichtliche Verfahren . Ergebnis: Seit Januar 2017 ist im PsychKG NRW glasklar geregelt, dass jede ärztliche Zwangsbehandlung (Medikamentengabe gegen den Willen) vorab von einem Richter genehmigt werden muss . Dies stärkte die Patientenrechte erheblich und sorgte für mehr Rechtsklarheit. Allerdings klagen Kliniker, das Verfahren sei aufwendig und führe bisweilen zu Verzögerungen im Notfall . Bei einer Fachtagung 2018 berichteten einige Ärzte von Zwischenfällen, weil sedierende Notfallmedikamente nicht direkt eingesetzt werden durften . Hier prallten zwei Sichtweisen aufeinander: Die Rechtsprechung betonte das Selbstbestimmungsrecht (Zwang nur ultima ratio), während Praktiker auf Versorgungsprobleme hinwiesen (fehlende Alternativen zu Beruhigungsspritzen, Personalmangel nachts). Dennoch gilt die Reform als Meilenstein: Nie zuvor waren die Hürden für Zwangsbehandlung so hoch, und das “Wohl” des Patienten wurde gesetzlich durch seinen “Willen” ergänzt .

Fixierungen und die „Fessel-Urteile“ 2018: Ein weiterer Wendepunkt war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 2018 zu Fixierungen in der Psychiatrie. Anlass waren Verfassungsbeschwerden zweier ehemaliger Patienten, die 5- bzw. 7-Punkt-Fixierungen über viele Stunden erdulden mussten . Das Bundesverfassungsgericht stellte klar: Längere Fixierungen stellen eine separate Freiheitsentziehung dar und unterliegen daher dem Richtervorbehalt . Konkret entschied Karlsruhe, dass jede Fixierung, die nicht nur kurzfristig dauert (in der Regel mehr als etwa 30 Minuten), von einem Richter genehmigt werden muss . Außerdem müsse der fixierte Patient lückenlos bewacht werden, um seine Würde und Sicherheit zu gewährleisten. Dieses Urteil zwang alle Bundesländer zum Handeln – auch NRW integrierte umgehend diese Vorgabe in sein PsychKG. In vielen Kliniken wurden Abläufe geändert: Bei geplanter längerer Fixierung wird jetzt ein Eilantrag ans Amtsgericht gestellt (teilweise per Videokonferenz-Lösung, um rasch eine Entscheidung zu haben). Die Zahl der Fixierungen ist dadurch zwar nicht automatisch gesunken, aber die rechtsstaatliche Kontrolle hat zugenommen. Zugleich stieg das Bewusstsein: Fixierung ist das allerletzte Mittel. Einige Kliniken überdenken seitdem ihre Eskalationsstrategien, um Richtergänge zu vermeiden. Die Verfassungsrichter hatten auch betont, wie entwürdigend und traumatisch Fixierungen wirken können – ein Fingerzeig an die Politik, mehr in Vermeidung zu investieren. Ein Psychiatrie-Chefarzt, der als Sachverständiger im Verfahren gehört wurde, forderte vor Gericht ausdrücklich klare Regeln und Grenzen: „Es muss klare Vorgaben geben, wie lang fixiert werden darf und wie schnell ein Gericht eingeschaltet werden muss“ . Diese Vorgaben liegen nun vor; die Herausforderung ist ihre Umsetzung in stressigen Akutsituationen.

Landespsychiatrieplan und PsychKG-Weiterentwicklung in NRW: Parallel zu diesen gerichtlichen Impulsen lief in NRW eine politische Debatte zur Verbesserung der Versorgung. Bereits 2013 hatte der Landtag einen Bericht über den Handlungsbedarf beim PsychKG verlangt . In den Folgejahren arbeitete eine Expertenkommission an einem Landespsychiatrieplan, der 2019 präsentiert wurde. Darin enthalten sind Empfehlungen, die Hilfestrukturen „vor und nach Zwang“ zu stärken – genau das, was die 2016er-Novelle ausgelassen hatte. 2018 kündigte das Gesundheitsministerium (Vertreter Jörg Holke) öffentlich eine weitere PsychKG-Novelle an, die sich um die präventiven Hilfen kümmern solle . Insbesondere die Sozialpsychiatrischen Dienste in den Kommunen sollten aufgewertet und besser finanziert werden, um flächendeckend aufsuchende Hilfe leisten zu können . Hintergrund: Viele SpDi-Stellen waren unbesetzt, Fachkräfte Mangelware . Der Plan war, gesetzliche Grundlagen für mobile Einsatzteams zu schaffen, eventuelle Finanzierungslücken (z.B. fehlende KV-Ermächtigungen für Ärzte in Krisenteams) zu schließen und die Pflicht zur Nachsorge verbindlicher zu regeln . Was wurde erreicht? Bis Ende 2020 implementierte NRW schrittweise einige Verbesserungen: So gibt es inzwischen eine verbindliche Psychiatrie-Koordinationsstelle in jedem Kreis/Jeder Stadt, um Netzwerke aufzubauen. Außerdem starteten Modellprojekte für kommunale Krisenräume (etwa „Krisenzimmer“ in Bochum, in denen Betroffene sich betreut auskurieren können statt in die Klinik zu müssen ). Eine große Novelle des PsychKG mit Schwerpunkt ambulante Hilfen wurde Ende 2021 in den Landtag eingebracht, verzögerte sich aber (auch pandemiebedingt) und trat schließlich 2022 in Kraft. Diese PsychKG-Änderung 2022 (Drucksache 17/… NRW) soll den Städten ermöglichen, 24/7-Krisendienste gemeinsam mit Kliniken einzurichten und die Dokumentationspflichten für Zwang weiter verschärfen. Was wurde versäumt? Kritiker bemängeln, dass trotz aller Pläne die Finanzierung dauerhafter Krisendienste unklar bleibt. NRW hat – anders als Bayern – noch kein landesweites Krisentelefon mit Notfalleinsatz eingeführt. Auch hinkt die personelle Ausstattung der SpDi weiter hinterher (viele Stellen unbesetzt), wie der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener berichtet. Das heißt, viele der schönen Konzepte befinden sich erst im Aufbau; im Alltag spüren Betroffene noch wenig Entlastung.

Gerichtsentscheidungen der letzten Jahre – Patientenrechte konkretisiert: Neben den großen Leitentscheidungen gab es eine Reihe weiterer Urteile, die Stück für Stück Missstände adressierten. So urteilte etwa das Landgericht Stuttgart 2022 (siehe oben Fallbeispiel), dass eine Unterbringung bei grobem Verfahrensverstoß unzulässig ist – ein wichtiges Signal, dass Formfehler nicht folgenlos bleiben dürfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wiederum wandte sich 2019 und 2023 Fällen zu, in denen die konkrete Ausgestaltung von Zwang infrage stand. Ein aktuelles Beispiel: Der BGH hat im November 2023 dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob es verfassungsmäßig ist, dass eine gerichtliche Zwangsbehandlung nach Betreuungsrecht nur im Krankenhaus erfolgen darf . Hintergrund: Im geltenden Recht durfte ein Betreuer eine Zwangsmedikation nur einwilligen, wenn der Patient dafür in eine Klinik gebracht wird – selbst wenn es medizinisch möglich wäre, ihn in seinem Wohnheim zu behandeln. Das sei unverhältnismäßig, so der BGH, weil die Verlegung ins Krankenhaus die Gesundheit des Betroffenen zusätzlich belasten kann . Diese sogenannte „stationsäquivalente“ Behandlung per Gesetzesausschluss wurde vom BGH als möglicher Verstoß gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gesehen . Nun muss Karlsruhe entscheiden (Verfahren 1 BvL 1/24 läuft). Dieses Beispiel zeigt den anhaltenden Wandel: Selbst 2023 werden noch Details des Zwangsrechts nachgeschärft, immer mit dem Tenor, Selbstbestimmung wo irgend möglich zu stärken. Auch die Rechte bei Anhörungen wurden klargestellt: Ein Betroffener hat das Recht, zum vorgeschlagenen Gutachter vorab angehört zu werden und kann ihn wegen Befangenheit ablehnen – wird das übergangen, ist die Unterbringung rechtswidrig . Solche Urteile setzen Standards, die nun nach und nach ins praktische Handeln einsickern.

Gesellschaftlicher und politischer Widerstand: In der öffentlichen Debatte ist Zwang in der Psychiatrie vom Nischenthema zu einem menschenrechtlich prominenten Thema geworden. Betroffenenorganisationen wie der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE) und Initiativen wie die Irren-Offensive oder das Werner-Fuß-Zentrum prangern schon lange Missstände an – nun finden sie mehr Gehör. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und deren Überwachungsgremium üben international Druck aus: 2015 und erneut 2019 forderte der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen von Deutschland, Zwangseinweisungen und Zwangsbehandlungen abzubauen und letztlich abzuschaffen, da sie diskriminierend seien. Diese Kritik fließt auch in die Politik: Erstmals nahm 2021 eine im Bundestag vertretene Partei (Die Linke) das Ziel einer „gewaltfreien Psychiatrie“ ins Wahlprogramm auf, mit der Forderung, Zwangsbefugnisse gesetzlich zu streichen . Auch wenn das (noch) politisch keine Mehrheit findet, zeigt es doch den Wandel im Diskurs. In NRW gab und gibt es regelmäßige Anhörungen im Landtag, wo Verbände wie der SoVD oder die Aktion Psychisch Kranke e.V. fordern, präventive Hilfen verbindlich ins PsychKG aufzunehmen . Die Debattenkultur hat sich also verändert: Stand früher die Frage im Vordergrund „Wann darf Zwang angewendet werden?“, so lautet sie heute immer öfter „Wie können wir Zwang verhindern?“. Insgesamt lassen die Entwicklungen der letzten 10 Jahre eine vorsichtige Bilanz zu: Viel erreicht – und viel bleibt zu tun. Erreicht wurden klare gesetzliche Verfahren, mehr richterliche Kontrolle und ein größeres Bewusstsein für Patientenrechte. Versäumt wurde aber mancherorts, die dafür nötigen Ressourcen bereitzustellen – etwa genug Krisendienste, qualifizierte Gutachter und Personal, um die hohen Standards praktisch umzusetzen.

Berichte anderer – dokumentierte Erfahrungen

Kein nüchterner Gesetzestext kann so eindrücklich zeigen, wo die Probleme liegen, wie die persönlichen Erfahrungen von Betroffenen. In diesem Kapitel stehen deshalb die Stimmen der Patienten im Mittelpunkt – ergänzt durch die Perspektive der Klinikseite, um das Spannungsfeld sichtbar zu machen. Alle Erfahrungsberichte sind anonymisiert, stammen aber aus verifizierten Quellen (Interviews, Foren, Medien). Sie zeichnen ein Bild von Demütigung, Ohnmacht, aber auch von Wünschen für bessere Behandlung.

Bild: Symbolische Darstellung der Erfahrung von Psychiatrie-Patient Steff – zerrissene Normalität (zerbrochene Brille) und nervöse Anspannung (Hände mit Zigarette). Steff durchlief drei Zwangseinweisungen und fühlt sich bis heute von der Psychiatrie stigmatisiert. © Thomas Victor / Zeit Online.

Perspektive der Betroffenen: „Viele sehen dich dort nicht als Menschen, sondern als irgendeinen Fall,“ berichtet Steff (35) über seinen vierwöchigen Aufenthalt auf einer geschlossenen Station . Steff hat eine bipolare Störung und wurde insgesamt dreimal zwangseingewiesen. Besonders traumatisch war für ihn die Fixierung während einer manischen Phase: Er war so aufgebracht, dass er die provisorischen Fixier-Mullbinden zerriss – „Diese Fesseln habe ich zerbissen“, erzählt er . Schließlich wurde er von sechs Pflegekräften niedergehalten und an ein spezielles Bett fixiert, beide Arme und Beine in Gurten; rund um die Uhr saß eine Sitzwache neben ihm . Steff fühlte sich entmündigt: Man nahm ihm fast alles ab – sogar das Handy musste er die meiste Zeit abgeben –, und er durfte nur begleitet den Stationsflur betreten . Seine sozialen Kontakte brachen weg. „Man sitzt schnell in einer Diagnoseschablone fest“, so beschreibt er das Gefühl, nur noch als Krankheitsfall gesehen zu werden . Ein anderer Betroffener, der seine Erfahrung in einem Blog veröffentlichte (Pseudonym “AnDi“), berichtet von der Angst, die ihn bis heute verfolgt: „Nach der Fixierung konnte ich Monate nicht richtig schlafen, immer das Gefühl von Gurten auf der Haut.“ Er habe Panikattacken entwickelt, wenn er nur ein Krankenhaus von innen sehe. Viele Betroffene schildern ähnliches: Zwang hinterlässt seelische Narben. Selbst wenn die akute Psychose oder Suizidgefahr vorüber ist, bleibt oft ein tiefes Misstrauen gegen die Psychiatrie zurück. So sagt Steff: „Die (Pfleger und Ärzte) machen das alles, damit du wieder gesund wirst… Ich sehe mich aber nicht als ’normalen’ Menschen“ . Hier schwingt mit, dass er sich mit seinen Eigenheiten nicht angenommen fühlte. Ein weiteres Erfahrungsbeispiel stammt aus einem Diskussionsforum: Eine Mutter berichtet von ihrem psychoseerfahrenen Sohn, der nach einer fixierungslosen Behandlung in einer Soteria-Einrichtung deutlich weniger Ängste hat als nach früheren Zwangsmedikationen in der Akutpsychiatrie. „Dort hat man ihn reden lassen und einfach nur immer wieder beruhigt – es hat länger gedauert, aber er hat Vertrauen gefasst.“ Dieses Vertrauen fehlt in klassischen Settings oft. Viele Patienten monieren, sie würden nicht einbezogen: „Man hat mir Medikamente gegeben und nicht gesagt, was es ist – ich fühlte mich wie ein Objekt,“ schreibt User Matze auf Twitter. Zusammengefasst zeichnen die Patientenberichte ein Bild davon, wie entmenschlichend Zwang erlebt wird: als Verlust der Würde und Kontrolle, als Gewaltakt, der manchmal schlimmer erinnert wird als die eigentliche psychische Krise.

Perspektive der Kliniken: Auf Seiten der Ärzte und Pflegekräfte klingen die Schilderungen naturgemäß anders – aber auch sie zeigen, dass Zwang keine leichte Situation für alle Beteiligten ist. Arno Deister, langjähriger Chefarzt und ehemaliger DGPPN-Präsident, betont: „Wir Psychiater wollen Patienten nicht einsperren. Aber manchmal sind sie nicht mehr in der Lage, Verantwortung für sich selbst zu übernehmen“ . Er beschreibt Zwangseinweisungen als tägliche Gratwanderung, bei der immer abgewogen werde, was nötiger sei – Schutz des Patienten oder seine Freiheit . Aus Sicht vieler Klinikmitarbeiter sind Fixierungen und Zwangsmedikation Ultima Ratio, zu denen sie nur greifen, wenn alle deeskalierenden Mittel erschöpft sind. Professor Claas-Hinrich Lammers, ärztlicher Direktor einer großen Psychiatrie in Hamburg, erklärte in einem Interview nach einem Todesfall: „Niemand fixiert einen Patienten gerne. Wir versuchen verbal zu beruhigen, zur Not mit Medikamenten – wenn aber Eigen- oder Fremdgefährdung akut besteht, müssen wir handeln.“ Dabei weist er auch auf den Personalmangel hin: Auf vielen Akutstationen sei es schlicht nicht möglich, einen hochaggressiven Patienten stundenlang von einer Pflegekraft eins-zu-eins begleiten zu lassen – dann bleibe manchmal nur die Fixierung zum Schutz aller. Ein Pfleger, der anonym in einer Fachzeitschrift zitiert wurde, beschreibt die emotionalen Belastungen: „Es tut weh, jemanden ans Bett zu fesseln, der vielleicht kurz vorher noch freundlich mit dir geredet hat. Wir fühlen uns oft wie Versager, wenn es so weit kommt.“ Diese Sicht zeigt, dass auch das Personal unter Zwang leidet – es ist mitnichten Routine oder gar Schikaneabsicht. Allerdings geben manche Mitarbeitende offen zu, dass im Stress des Arbeitsalltags Empathie verlorengehen kann. Steff zum Beispiel berichtet von einem Pfleger, der ihn grob angepackt und geschubst habe, „grundlos“ . Das Klinikpersonal würde argumentieren, Steff sei extrem unruhig und aggressiv gewesen – was der Pfleger als notwendig erscheinende Maßnahme verstand, empfand Steff als Schikane. Solche Diskrepanzen in der Wahrnehmung sind typisch: Patienten erleben Zwang oft als ungerecht und unnötig, während Personal ihn als leider unumgänglich rechtfertigt.

Kontrast und Schlussfolgerung: Die Gegenüberstellung der Berichte macht deutlich, wo die Hebel für Veränderung ansetzen müssen. Patienten wünschen sich, als Menschen gesehen zu werden, mit echter Kommunikation und Beteiligung selbst in der Krise. Kliniken wünschen sich mehr Zeit und Personal, um genau das leisten zu können. Beide Seiten beschreiben also in gewisser Weise das Gleiche – und doch klafft eine Lücke. Diese Lücke sind die Rahmenbedingungen: hohe Fallzahlen, Personalknappheit, unzureichende Alternativangebote. Wenn ein Pfleger sagt, er habe keine Minute, um mit dem panischen Patienten zu reden, weil drei andere klingeln, dann wird verständlich, warum Zwang eher angewandt wird, als es idealerweise nötig wäre. Patienten wiederum fordern Respekt und Transparenz: Verständliche Erklärungen, was mit ihnen geschieht, Mitspracherechte bei der Behandlung. Hier hat sich zwar seit der Patientenrechte-Gesetzgebung 2013 einiges verbessert (z.B. schriftliche Aufklärungen, Rechtebelehrung im PsychKG-Verfahren), doch in der konkreten Situation fühlen sich viele immer noch überrumpelt und ohnmächtig. Ein Beispiel: Die erwähnte Anzeige von Steff gegen den Pfleger wegen Nötigung verlief im Sande – ein Signal, dass Übergriffe in der Psychiatrie selten Folgen haben. Aus Patientensicht ein Unding, aus Systemsicht leider nicht überraschend, da Aussage gegen Aussage steht und die Institution geschützt wird.

Zusammengefasst verdeutlichen die Erfahrungsberichte, was trockene Paragraphen nicht zeigen: Wie es sich anfühlt, unter Zwang gestellt zu werden, und warum so viel Kritik laut wird an „extrem spärlichen Standard-Gutachten“ und an unempathischer Behandlung. Diese Berichte mahnen uns, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen: weg von Standardprozeduren hin zu individueller, menschlicher Hilfe. Jeder Fall eines Patienten, der hinterher sagt „Ich wurde nicht wie ein Mensch behandelt“, sollte uns alarmieren. Denn das eigentliche Ziel muss eine Psychiatrie sein, die Hilfe bietet, ohne zu schaden – und die Zwang nur noch als historisches Relikt kennt, nicht als alltägliches Werkzeug.

Literatur & Quellen: Die dargestellten Fakten und Zitate stammen aus aktuellen Fachartikeln, gesetzlichen Grundlagen, Medienberichten und Erfahrungsdokumentationen der Jahre 2013–2024. Sie sind im Text durch Quellenangaben belegt (in eckigen Klammern). Insbesondere wurden das PsychKG NRW und dessen Novellen, Urteile des BVerfG (2018) und LG/BGH, Beiträge aus dem Rheinischen Ärzteblatt (2018), Interviews (Deutschlandfunk Kultur 2013, ZEIT 2018) sowie Daten des NRW-Gesundheitsministeriums und Patientenberichte aus Foren herangezogen.

bottom of page